Meinung zum Honigtest von Stiftung Warentest 4/2025

14.04.2025 GrundsĂ€tzlich halten wir es fĂŒr positiv, dass Stiftung Warentest auch Honig unter die Lupe nimmt. Allerdings setzt Stiftung Warentest leider einige MaßstĂ€be fĂŒr seine Bewertung an, die den rechtlichen Rahmen nicht berĂŒcksichtigen beziehungsweise die HonigqualitĂ€t nicht richtig darstellen. Die Ergebnisse des Tests bilden somit leider nicht eindeutig die hohe QualitĂ€t des heimischen Honigs ab. Im Test wurden unter anderem zwei Honige untersucht, die von AbfĂŒllern unter der Marke ECHTER DEUTSCHER HONIG abgefĂŒllt wurden. Die große Mehrheit der Honige mit unserer Marke wird direkt von der Imkerin oder dem Imker selbst abgefĂŒllt. Individuelle Beurteilung des Begriffs „SpitzenqualitĂ€t“ Die Abwertung der Honige unter der Marke ECHTER DEUTSCHER HONIG war vor allem darin begrĂŒndet, dass Stiftung Warentest den Etikettenaufdruck „SpitzenqualitĂ€t“ als besondere „Premium“-Auslobung angesehen hat. Die Abwertung ist nicht gerechtfertigt, da bislang kaum eine staatliche Lebensmittelkontrollstelle den Aufdruck „SpitzenqualitĂ€t“ mit „Premium“ gleichgesetzt hat. Aufgrund einzelner Beanstandungen haben wir allerdings bereits im vergangenen Jahr reagiert. Die Etiketten gibt es nun mit unterschiedlichen Aufdrucken. Imkerinnen und Imker, die weiterhin den Aufdruck „SpitzenqualitĂ€t“ wĂ€hlen, sollten darauf achten, dass ihre Honige die strikteren Werte fĂŒr Invertase und HMF erfĂŒllen. In den meisten FĂ€llen sollte das der Fall sein, aber wir empfehlen auf jeden Fall eine vorherige Laboranalyse. Wir erwarten weiterhin von allen Nutzerinnen und Nutzern unserer Marke, dass sie stets die beste QualitĂ€t abfĂŒllen. Wir fĂŒhren daher anlĂ€sslich der Testergebnisse auch GesprĂ€che mit den AbfĂŒllern. Kein echter Vergleich von HonigqualitĂ€t Von Importhonigen wird in der Regel nicht die Invertase-AktivitĂ€t gemessen. Invertase ist ein hitzeempfindliches Enzym, das einen Gradmesser fĂŒr eine schonende Behandlung und die Naturbelassenheit des Honigs darstellt. Die Einhaltung einer bestimmten Invertase-AktivitĂ€t ist Pflicht fĂŒr Honig unter der Marke ECHTER DEUTSCHER HONIG. Auf diese Weise garantieren wir eine höhere QualitĂ€t des heimischen Honigs. Bei Importhonigen wird hingegen die Invertase-AktivitĂ€t nicht gemessen. Die große Mehrheit wĂŒrde hier die Anforderungen nicht erfĂŒllen. Importhonige halten meist nur die niedrigen gesetzlichen Diastase-Werte ein. Das wenig empfindliche Enzym Diastase ĂŒbersteht beispielsweise problemlos die Pasteurisierung der Importhonige. Auch die gesetzlichen HMF-Werte, die ebenfalls einen Hitzeschaden anzeigen sollen, sind recht hoch angesetzt. Damit ein heimischer Honig auch nur in die NĂ€he des kritischen Bereichs der gesetzlichen Diastase- und HMF-Werte kommt, muss er schon stark geschĂ€digt sein. Diese Werte sind folglich keine guten Kennzahlen fĂŒr Naturbelassenheit. Mit Honigen, die nur die gesetzlichen Vorgaben erfĂŒllen mĂŒssen, kann bereits allerhand geschehen sein. Leider war das Stiftung Warentest offenbar nicht ganz bewusst. Bis ein Honig aus SĂŒdamerika oder Asien im Glas im Supermarkt landet, vergehen lange ZeitrĂ€ume. Das hat mit „frischem Honig“ nichts mehr zu tun. Ein offener Vergleich zwischen Imker- und Importhonigen wĂŒrde sicherlich zeigen, dass die Honige aus heimischen Imkereien in der Regel schonender behandelt werden und im Gegensatz zu Discounter-Honigen naturbelassen sind. Umweltaspekte nicht gewertet Leider wurde einigen wichtigen Aspekten im Test keine Aufmerksamkeit gewidmet: Heimische Honige weisen durch kĂŒrzere Transportwege und geringere Bearbeitung sicherlich einen viel geringeren ökologischen Fußabdruck auf als Importhonige. Es mag inzwischen abgedroschen klingen, aber es gilt immer noch: BestĂ€ubungsleistung lĂ€sst sich nicht importieren. Solche Punkte sollten bei der Kaufentscheidung heutzutage eine wichtige Rolle spielen. Schulnoten fĂŒr Sensorik sind in dem Test unsinnig Ein Honig der Marke ECHTER DEUTSCHER HONIG wurde abgestuft, da es sich um Rapshonig handelte, der als BlĂŒtenhonig ausgewiesen war. Die Beanstandung der Sensorik-Ergebnisse widerspricht den Vorgaben der Honigverordnung. Eine allgemeinere Sortenbezeichnung ist bei Honig immer rechtens. Zudem haben BlĂŒtenhonige keinen einheitlichen Geschmack, der sich standardmĂ€ĂŸig vergleichen lĂ€sst. So kann BlĂŒtenhonig einen Einschlag bestimmter Nektar- oder Honigtauquellen mit starkem Eigengeschmack aufweisen. Man kann bei den Honigen im Test nur bewerten, ob der Geschmack honigtypisch ist. Ist dies der Fall, hat der Honig bestanden. Andernfalls ist er nicht verkehrsfĂ€hig. Schulnoten ergeben hier keinen Sinn. Unklare Ursprungsangabe nicht abgewertet Die Tatsache, dass Stiftung Warentest die völlig unklare Ursprungsangabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-LĂ€ndern“ unter dem Punkt „Deklaration“ nicht abgewertet hat, ist angesichts der ĂŒbrigen Entscheidungen unverstĂ€ndlich. Die schwammige Angabe ist zwar erlaubt, hat aber nichts mit Verbraucherinformation zu tun. Zum GlĂŒck wird diese Angabe auch aufgrund der intensiven Arbeit des Deutschen Imkerbundes, der als einziger deutscher Verband viel Zeit in die Verhandlungen der EU-Honig-Richtlinie investiert hat, ab nĂ€chstem Jahr Geschichte sein. Tests auf VerfĂ€lschungen Da dies eine eigene grĂ¶ĂŸere Diskussion darstellt, werden wir uns dazu in KĂŒrze getrennt Ă€ußern.   Zum Originalartikel: https://deutscherimkerbund.de/meinung-zum-honigtest-von-stiftung-warentest-4-2025/