Weihnachtsfeier 2024

Liebe Vereinsmitglieder, die festliche Zeit des Jahres naht und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um gemeinsam das Jahr 2024 stimmungsvoll ausklingen zu lassen. Deshalb laden wir euch herzlich zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier ein! Wann? Samstag, 23. November 2024 um 19:00 Uhr Wo? Im gemütlichen Vereinslokal Schmitz, Herbrum Kostenbeitrag: 26,- € pro Person Dieses Jahr erwartet euch ein festliches Menü, bei dem ihr nicht mehr zwischen „Brust oder Keule“ wählen müsst – unsere Auswahl an Köstlichkeiten wird euch mit Sicherheit verwöhnen. Und natürlich rundet ein verlockender Nachtisch den Abend perfekt ab. Damit wir planen können, bitten wir um eure Anmeldung bis spätestens 18. November 2024. Meldet euch bei unserem 1. Vorsitzenden, Hans Lind, unter Telefon: 04961-73057 oder hinterlasst eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 04961-9439096. Du kannst dich auch direkt online anmelden und zwar hier: https://easyverein.com/public/IVASD/calendar/182414483 Wenn ihr diese Einladung per E-Mail erhalten habt, könnt ihr eure Teilnahme auch direkt per Antwort bestätigen. Wir freuen uns darauf, mit euch einen geselligen und unvergesslichen Abend zu verbringen und hoffen, euch zahlreich begrüßen zu dürfen! Mit vorweihnachtlichen Grüßen, Euer Vorstand

Vereinsgrillen 2024

Unser diesjähriges Sommergrillen wird am 14.09.2024 ab 16:00 Uhr stattfinden.  Ab 17:00 Uhr wird der Grill angeheizt. Wir treffen uns hier: Yacht Club Turmkanal zu Papenburg e.V.  –  Ölmühlenweg 23 in 26871 Papenburg (Das liegt beim Forum Alte Werft, daneben befindet sich der MediaMarkt) >>>Hier klicken für die Online Karte<<< Um das Fest noch bunter und schmackhafter zu gestalten, würden wir uns freuen,  wenn einige von euch einen Salat oder andere Beilagen mitbringen könnten.  Bitte teilt uns dies bei der Anmeldung mit. Da wir auf Einweggeschirr verzichten möchten, bitten wir euch freundlich darum,  euer eigenes Besteck und Geschirr mitzubringen. Lasst uns gemeinsam einen fröhlichen und gemütlichen Tag verbringen.  Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen! Anmelden könnt ihr euch bis zum 08.09.2024 (je früher desto besser!) ZUR ANMELDUNG: >>> KLICK HIER <<<

EM-Tippspiel des Imkervereins gestartet!

Liebe Mitglieder, es ist wieder soweit! Unser EM-Tippspiel hat begonnen und wir freuen uns auf eure rege Teilnahme. Alle Mitglieder wurden bereits per E-Mail informiert. Für weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen besucht bitte den Menüpunkt EM-Tippspiel auf unserer Homepage. Viel Erfolg und spannende Spiele wünscht euch Euer Imkerverein

Rückblick auf die Jahreshauptversammlung 2024

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde, heute möchten wir euch einen Einblick in unsere jährliche Jahreshauptversammlung geben, die kürzlich stattfand und viele bedeutende Momente für unseren Verein barg. Ein besonders herzliches Willkommen galt unserem Ehrenmitglied Rudolf Jansen, dessen langjährige Unterstützung und Engagement wir zu schätzen wissen. In einem bewegenden Moment der Stille gedachten wir auch der Mitglieder, die im letzten Vereinsjahr von uns gegangen sind. Ihre Beiträge und Erinnerungen werden stets einen Platz in unseren Herzen haben.

Wespen- und Hornissenberater-Seminar

Liebe Vereinsmitglieder, wir teilen euch mit, dass die geplante Wespen- und Hornissenberater-Schulung vom Landkreis Emsland mit Herrn Peter Tauchert als Referenten am Samstag, 15. Juni 2024 Uhrzeit: 9.00 Uhr bis ca. 17.15 Uhr im Umweltbildungszentrum (UBZ) in 49757 Vrees, Zum Kleinen Esch 2 stattfinden wird. Den voraussichtlichen Ablauf könnt ihr dem beigefügten pdf-Dokument entnehmen. Für weitere Fragen wendet euch bitte an Frau Weltring beachtet bitte jedoch, dass sie in der Woche vom 18. bis 22. März 2024 aufgrund ihres Urlaubs nicht erreichbar ist. Juliane Weltring Im Auftrag des Landkreises Emsland Fachbereich Umwelt Abt. Naturschutz und Forsten Ordeniederung 1 – 49716 Meppen Tel.: 05931-44-3577 E-Mail: juliane.weltring{aet}emsland.de Erreichbar im Büro: Dienstags und Donnerstags, ca. 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Die neue EU-Honigrichtlinie

Kommission, Rat und Parlament haben sich auf eine Neufassung der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte sich auf die Änderung der Ursprungsangabe beschränkt. Doch vor allem durch das Parlament wurden viele neue Punkte in die Diskussion eingeführt. Am Ende fanden die drei Parteien einen Kompromiss, um die Richtlinie noch in der aktuellen Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen. Die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt: Ursprungsangabe Bei Mischhonigen müssen alle Ursprungsländer entsprechend ihres Anteils in absteigender Reihenfolge im Hauptsichtfeld* angegeben werden (Artikel 2 (4)).   Prozentangabe Zusammen mit den Ursprungsländern muss deren prozentualer Anteil angegeben werden. Hierbei gilt für jede Herkunft eine Toleranz von fünf Prozent. Die Prozentangaben werden aus der obligatorischen Dokumentation der Abfüller errechnet. Ein Mitgliedsstaat kann entscheiden, ob die Prozentangabe auf die ersten vier Länder beschränkt wird, sofern diese zusammen mehr als 50 % ausmachen. Die jeweilige Wahl gilt für alle Honige, die im Mitgliedsstaat auf den Markt gebracht werden, also auch für Honige, die in einem anderen Mitgliedsstaat abgefüllt wurden (Artikel 2 (4)). Ländercodes Abkürzungen der Ursprungsangaben dürfen nur auf kleinen Packungen bis 30 g in Form des zweistelligen ISO-Ländercodes (ISO-3166 Alpha-2) verwendet werden. Gefilterter Honig Der umstrittene Begriff „gefilterter Honig“ wurde im Anhang als eigenständiger Punkt gelöscht. Dafür fällt „Honig, dem Pollen im signifikanten Umfang entfernt wurde“, nun unter die Kategorie „Backhonig“ (Annex 1 (3)). „Backhonig“ darf nun an keiner Stelle mehr durch den Begriff „Honig“ ersetzt werden (Artikel 2 (2) b). Zeitrahmen Nachdem die EU-Richtlinie durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen. Die Regelungen gelten ab 24 Monate nach dem Inkrafttreten der EU-Honigrichtlinie. Alle Honige, die bis dahin bereits auf den Markt gebracht oder bereits etikettiert wurden, dürfen noch abverkauft werden, bis sie aufgebraucht sind. Analysemethoden Da neuere Verfälschungsmethoden nicht mehr durch die amtlichen Analysemethoden entdeckt werden können, soll die Kommission die Entwicklung einheitlicher Methoden für die Honiganalyse vorantreiben. Innerhalb von vier Jahren sollen dann Analysen per Rechtsakt implementiert werden, die sicherstellen sollen, dass Honige unverfälscht sind und der Honigrichtlinie entsprechen. Bis zum Erlass der Durchführungsbestimmungen sollen die Mitgliedstaaten – wie es bereits in der zurzeit noch gültigen Version der Richtlinie heißt – nach Möglichkeit international anerkannte validierte Analysemethoden, wie die im Codex Alimentarius genannten, verwenden, um die Einhaltung der Honigrichtlinie zu überprüfen. Rückverfolgbarkeit Die EU-Kommission soll innerhalb von fünf Jahren einen Rechtsakt erlassen, um die Rückverfolgbarkeit des Honigs vom Ursprung bis ins Regal zu ermöglichen. Dazu sollen Methoden der Rückverfolgbarkeit und Kriterien zur Bestimmung des ursprünglichen Ernteortes erörtert werden. Nach dieser Auswertung soll ein entsprechendes, gegebenenfalls digitales System eingeführt werden, um die Ware mindestens bis zum ersten Schritt innerhalb der EU-Grenzen rückverfolgen zu können. Weitere Punkte Innerhalb von fünf Jahren sollen per Rechtsakt Reglungen implementiert werden, die die folgenden Themen betreffen: negative Auswirkungen von Erhitzung des Honigs auf die Enzymaktivität (hierbei soll auch das Enzym Invertase berücksichtigt werden, das in der Honigrichtlinie bislang nicht als Qualitätsparameter aufgeführt ist), Pollengehalt (hierbei geht es um die Diskussion um die Ultra-/Mikrofiltration sowie zulässige Maschenweiten und damit den unerlaubten Entzug von Pollen aus Honig), Minimum-Pollengehalt in Backhonig. Darüber hinaus soll der Begriff „überwiegend“ hinsichtlich der Sortenbezeichnung definiert werden. Hierfür gibt es jedoch keine Zeitvorgabe. Experten-Plattform Für die oben genannten Rechtsakte soll eine Experten-Plattform entsprechende Daten sammeln und diskutierten sowie bestehende Systeme und Methoden evaluieren. An der Plattform sollen Vertreterinnen und Vertreter teilnehmen, die unterschiedliche Gruppierungen repräsentieren: Behörden und staatliche Labore der Mitgliedstaaten, Honiglieferkette, Zivilgesellschaft, ausgewiesene Experten, Wissenschaft.   Folgende diskutierte Punkte finden sich nicht mehr im Kompromiss Verbot der Ultrafiltration, Verbot der Vakuumverdampfung, Einführung der Bezeichnungen „Rohhonig“ und „nicht erwärmter Honig“ (bzw. auch „erwärmter Honig“).   * Das Hauptsichtfeld ist das Sichtfeld einer Verpackung, das vom Verbraucher beim Kauf höchstwahrscheinlich auf den ersten Blick wahrgenommen wird und ihm ermöglicht, die Beschaffenheit oder die Art und gegebenenfalls die Handelsmarke eines Produkts sofort zu erkennen. Hat eine Verpackung mehrere identische Hauptsichtfelder, gilt das vom Lebensmittelunternehmen ausgewählte Sichtfeld als Hauptsichtfeld. VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 Artikel 2 (2) l     Wachtberg, den 28. Februar 2024

Neue Kohlkönigen und silberne Mitgliedschaft

Ein Fest der Gemeinschaft und der Langjährigen Treue: Das Grünkohlessen 2024 im Verein Am 23. Februar 2024 fand im Vereinslokal Schmitz in Herbrum das alljährliche Grünkohlessen unseres Vereins statt. Es war ein Abend voller Freude, Geselligkeit und feierlicher Ehrungen. Ein Höhepunkt des Abends war zweifellos die Ernennung der neuen Kohlkönigin für das Jahr 2024. Frau Melanie Meyer erhielt diese ehrenvolle Auszeichnung und wurde von den Mitgliedern mit herzlichem Applaus und Glückwünschen begrüßt. Darüber hinaus wurde an diesem besonderen Abend Frau Sievers für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein geehrt. Mit einer silbernen Urkunde wurde ihre 25-jährige Treue und Verbundenheit gewürdigt. Diese Auszeichnung symbolisiert nicht nur ihre langjährige Mitgliedschaft, sondern auch ihre kontinuierliche Unterstützung und Teilnahme an den Aktivitäten des Vereins. Ein besonderer Dank gebührt dabei der hervorragenden Bewirtung und dem köstlichen Essen, das wie immer vom Team des Gasthof Schmitz zubereitet wurde. Die Speisen waren ein wahrer Genuss für alle Sinne und trugen maßgeblich dazu bei, dass dieser Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis wurde. Das Grünkohlessen 2024 war somit nicht nur eine Gelegenheit, um die Traditionen unseres Vereins zu feiern, sondern auch um die Werte der Gemeinschaft und der Langjährigen Treue zu würdigen.

Grünkohlesen 2024

Mit Freude begrüßen wir das neue Jahr und freuen uns, dass die kommende Saison bereits in den Startlöchern steht. Um uns gemeinsam zu stärken, laden wir dich herzlich im Namen des Vorstands zu unserem traditionellen Kohlessen ein.   Das diesjährige Grünkohlessen findet am Freitag, den 23.02.2024, ab 19:30 Uhr im gemütlichen Vereinslokal Schmitz in Herbrum statt. Genieße ein üppiges Mahl inklusive Nachtisch zu einem Kostenbeitrag von 26€ pro Person.   Die kulinarische Frage des Jahres lautet wieder: Grünkohl oder etwas Anderes? Für diejenigen, die sich nach einer alternativen Speise sehnen, bitten wir, sich vorab beim Wirt zu melden und ein individuelles Gericht zu bestellen. Die Telefonnummer des Vereinslokals Schmitz lautet: 04962-1296.   Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen! Wir freuen uns auf einen genussvollen Abend in geselliger Runde!