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Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) tritt nach einer Übergangsphase am 12. August 2026 EU-weit in Kraft. Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll drastisch zu verringern, das Recycling zu verbessern und strenge Vorgaben für Schadstoffe wie Schwermetalle und PFAS festzulegen. Diese Neureglungen betreffen nach dem deutschen Einkommensteuerrecht gewerblich Tätige, auch kleine Gewerbetreibende und Kleinstunternehmer. Diejenigen Imkerinnen und […]
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Quelle: Deutscher Imkerbund e. V.